Um sich ein Bild von der Situation zu machen, ist es zunächst wichtig, die Sichtweisen beider Beteiligten anzuhören. Wendet sich nur einer der Konfliktbeteiligten an Sie als Führungskraft, klären Sie, ob der andere Konfliktpartner darüber informiert ist. Ist dies nicht der Fall, so sollten Sie das Gespräch mit dem zuerst erwähnten Mitarbeiter zunächst zurückstellen.
Ansonsten könnte sich der zweite Mitarbeiter übergangen fühlen und irritiert bzw. verärgert reagieren. Und es wäre besser, direkt ein klärendes Gespräch zu dritt zu führen. Dies erleichtert es der Führungskraft, die Neutralität bzw. Allparteilichkeit zu wahren, die für eine konstruktive Klärung hilfreich ist. Stellen nun die Konfliktpartner ihre Sichtweisen dar, gilt es in einem ersten Schritt herauszuarbeiten, was tatsächlich passiert ist und wie die Beteiligten es bewerten.
Beklagt sich beispielsweise ein Mitarbeiter über die Unzuverlässigkeit seines Kollegen, stellt sich bei genauerem Nachfragen vielleicht heraus, dass der Kollege einen Bericht zwei Wochen nach dem zugesagten Termin noch nicht fertiggestellt hat.
Und der Grund ist vielleicht, dass der Kollege vorrangig eine wichtige Kundenanfrage bearbeitet hat. Dieser Kunde hat den Kollegen sicherlich als zuverlässig erlebt. Ist somit der objektive Sachverhalt und das störende Verhalten herausgearbeitet, ist dies eine gute Basis, um die konkrete Situation zu klären. Ein Streit darüber, ob der Kollege unzuverlässig ist oder nicht, wäre weniger zielführend.